Arbeitsmedizin für Berlin und Brandenburg

Wir bieten Ihnen Dienstleistungen im Bereich der Arbeitsmedizin im Raum Berlin und Brandenburg. Dazu zählen die Grundbetreuung nach ASiG und DGUV 2, die betriebsspezifische Betreuung mit den Untersuchungen für Bildschirmtätigkeit, Lärm, körperlichen Belastungen, Fahr- und Steuertätigkeit und vieles mehr. Weitere Leistungen sind Einstellungsuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen und Untersuchungen nach FeV. Sie finden unsere komplette Angebotspalette unter Leistungen. Für Ihre Fragen zur arbeitsmedizinischen Betreuung steht unser Kontaktformular zur Verfügung.

Herzlich willkommen!

Durch die sich ständig ändernden Bedingungen in der Arbeitswelt kommt es zu neuen Herausforderungen bei der Organisation der Arbeitsprozesse. Die Einführung von neuen Technologien führt zu neuen Belastungen und Gefährdungen, die rechtzeitig erkannt werden müssen. Weiterhin kommt es durch Komprimierung der Arbeit, Personalmangel und chronischer Überlastung zu psychischen Belastungen. Dieser Umstand stellt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Hier steht der Arbeitsmediziner mit fachlicher Beratung zur Seite.

Das Ziel bleibt das Gleiche: der Mensch steht im Mittelpunkt und es geht um die Erhaltung und Förderung der Gesundheit durch individuellen Arbeitsschutz am Arbeitsplatz. Für den Arbeitgeber ist es wichtig, die Gesundheit und Motivation der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern, um die Produktivität zu sichern. Für die Beschäftigten ist die Gesundheit ein Teil ihrer Lebensqualität.

Aufgaben der Arbeitsmedizin

Die wichtigste Aufgabe des Betriebsarztes ist ein Abgleich zwischen der individuellen Gesundheit und den Arbeitsbedingungen. Im Vordergrund der Beratung steht die Wechselwirkung zwischen Arbeit und Gesundheit.

Anhand der spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz werden arbeitsmedizinische Vorsorgen angeboten oder veranlasst (den rechtlichen Rahmen gibt die ArbMedVV vor).

Ziel dieser Vorsorgen ist es, arbeitsbedingten Erkrankungen und Berufskrankheiten vorbeugen, sie rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern, dass sie sich verschlimmern. Darüber hinaus kann durch Untersuchungen die Eignung für Tätigkeiten mit Fremdverantwortung sichergestellt werden (z.B. Führen von Fahrzeugen, Gabelstaplern u.ä.).

Arbeitsmedizinische Vorsorgen

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die Vorsorgen durchführen zu lassen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Resultat aus der rechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitern (ArbSchG). Beschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch auf die arbeitsschutzrechtlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen. Arbeitsmedizinische Vorsorge ist fester Bestandteil der Präventionsmaßnahmen im Betrieb. Diese leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung für jeden konkreten Arbeitsplatz ab (§3 ArbMedVV).

Die Vorsorge beinhaltet die Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Belastungen und Gefährdungen, die individuelle Beratung, spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und die Erstellung von Bescheinigungen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält keine Informationen über das Ergebnis der individuellen Untersuchung und Beratung.

Im Fall der Tauglichkeitsuntersuchung wird nur die Eignung für eine konkrete Tätigkeit festgestellt. Befunde und Ergebnisse werden nicht weitergebenen.

Arbeitssicherheit

Bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefährdungen ist eine enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit unerlässlich. Dafür bieten wir Ihnen auf Wunsch das komplette Leistungsspektrum der Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin zusammen mit unserem Premium Partner der „Ospree-Arbeitsschutz GmbH“ am gleichen Standort an.